EX-19 · Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern (EX-19)

Ihre EU-Familienmitgliedskarte mit ordnungsgemäßem Nachweis Ihrer Verwandtschaft.

Wenn Ihr Ehepartner, Partner, Elternteil oder Kind EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger ist und Sie in Spanien leben, ist dies Ihre Karte. Der schwierige Teil besteht darin, die Beziehung und die Situation Ihres Familienmitglieds zu beweisen: Darauf bereiten wir vor.

Letzte Überprüfung: 24.10.2026Offizielle Quellen unten
3 MonateBewerbungsfrist, gerechnet ab Ankunft[1]
12,00 €offizielle Gebühr: Formular 790 Code 012 (Polizei), Punkt 4.6 der Verordnung PJC/617/2025[2][3]
5 Jahrenormale Kartengültigkeit[1]

Ist es für dich?

Das ist für Sie, wenn…

  • Ehegatte oder eingetragener Partner, Kind unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigter Angehöriger oder unterhaltsberechtigter Elternteil eines EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgers.[1]
  • Andere unterhaltsberechtigte oder mit ihm zusammenlebende Familienmitglieder; nicht eingetragene feste Partner mit mindestens einem Jahr Lebensgemeinschaft oder gemeinsame Kinder.[1]
  • Wenn Ihr Familienmitglied Spanier ist: nur, wenn er von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat; andernfalls gilt eine andere Form (EX-24).[1]

Das ist nichts für Sie, wenn…

  • Sie besitzen selbst die EU-Staatsangehörigkeit.
  • Ihre Verwandtschaft lässt sich nur schwer nachweisen, oder Sie wurden schon einmal abgewiesen: Sie brauchen einen Anwalt.

Offizielle Dokumenten-Checkliste

Checkliste aus offiziellen Quellen. Vor Ihrem Termin prüfen wir diesen anhand der behördlichen Vorgaben für Ihr Bundesland.

  • EX-19-Formular, von Ihnen unterschrieben.[1]
  • Vollständig gültiger Reisepass.[1]
  • Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung.[1]
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung des EU-Bürgers.[1]
  • Nachweis der Situation des EU-Bürgers (Arbeit, Mittel plus Versicherung oder Studium).[1]
  • Drei aktuelle Passfotos in Farbe, weißer Hintergrund (Art. 8.3.e RD 240/2007).[4][3]
  • Zahlungsbeleg des Gebührenzahlungsformulars (Modell 790) 790 Code 012 (12,00 €). Es handelt sich um die einzige Gebühr für dieses Verfahren.[3][5][2]
  • Ausländische Dokumente mit beglaubigter Übersetzung und Legalisierung oder Apostille.[1]

Wo und wie man sich bewirbt

Persönlich im Einwanderungsamt oder auf der Polizeistation, nach Vereinbarung.[1] Sie können den EX-19 auch online mit Ihrem eigenen digitalen Zertifikat einreichen.[6]

Die Terminvereinbarung ist persönlich und kostenfrei. Wir verkaufen niemals Termine. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Termin kostenlos selbst auf dem offiziellen Terminportal buchen können. Wir buchen oder halten es nicht für Sie.

Was wir tun

  • Wir prüfen, ob Ihre Beziehung die Voraussetzungen erfüllt und wie wir dies am besten nachweisen können.
  • Wir sagen Ihnen, was eine beglaubigte Übersetzung oder eine Apostille benötigt (Übersetzungskosten werden separat berechnet).
  • Wir füllen das EX-19- und Gebührenzahlungsformular (Modell 790) aus und prüfen alles vor Ihrem Termin.
  • Wir erklären Ihnen, wie Sie den Termin selbst und kostenlos auf dem offiziellen Portal buchen können. Wir buchen oder halten es nicht für Sie. Wir verkaufen niemals Termine.

Was Sie tun (persönlich)

  1. Zahlen Sie die Gebühr von 12,00 €.
  2. Kommen Sie persönlich mit Ihren Originalen vorbei.
  3. Kommen Sie später zurück, um Fingerabdrücke abzunehmen und die Karte abzuholen.

Zeitpläne: EU-Familienmitgliedskarte

Bewerben Sie sich innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft. Ihre Quittung beweist den rechtmäßigen Aufenthalt. Die Karte wird innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung ausgestellt und ist 5 Jahre gültig (oder für den geplanten Aufenthalt des EU-Bürgers, falls kürzer).[1]

FAQ

Welche Gebühr muss ich bezahlen?
Formular 790, Code 012: 12,00 € (Verordnung PJC/617/2025, Punkt 4.6).[2] Auf der Polizeiseite für diese Karte wird ein Nachweis über die Zahlung des Gebührenzahlungsformulars (Modell 790) 790, Code 012, verlangt.[3] Das E-Büro der öffentlichen Verwaltung besagt, dass Sie für die TIE den Gebührencode 012 und nicht den Gebührencode 052 bezahlen müssen.[7] Informationsblatt 62 erwähnt Formular 790-052.[1]
Kann sich mein nicht eingetragener Partner bewerben?
Ja, mit Nachweis einer stabilen Partnerschaft: mindestens ein Jahr gemeinsames Zusammenleben oder gemeinsame Kinder.[1]

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149 € + Gebühr 12,00 €
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